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🚨 Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Streit unter Polizeigewerkschaften

Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bereitet ein Gewerkschafts-Funktionär die Polizei auf eine mögliche AfD-Regierung vor. Die Konkurrenzgewerkschaft betont hingegen die politische Neutralität.

Berlin – Update vom 13. August, 9.30 Uhr: Sven Hübner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), hatte Polizisten zu einer Vorbereitung auf eine mögliche Regierung unter der AfD in Sachsen-Anhalt aufgefordert. Der Bundesvorsitzende der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, hält nichts von dem Aufruf. Die Problematik stelle sich überhaupt nicht, meint der DPolG-Chef. „Es braucht immer eine Zweidrittelmehrheit, um eine Verfassung, also die demokratische Legitimation eines Landes oder des Bundes, zu ändern. Und da sind wir ja in den Wahlprognosen noch weit entfernt“, analysiert der DPol-Bundesvorsitzende im Gespräch mit Welt TV.

Er interpretierte den Aufruf vielmehr als „Versuch einer Polizeigewerkschaft ist […], politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“, sagte Teggatz weiter. Seine Gewerkschaft kümmere sich lieber um die Belange der Beamten und nannte die Arbeitsbedingungen, Befugnisse und Bezahlungen von Polizistinnen und Polizisten als Beispiele. „Das Berufsbeamtentum, und dazu zählt natürlich auch die Polizei, ist ein ganz hohes Gut. […] Wir dürfen nicht streiken, weil wir diejenigen sind, die den Staat am Laufen halten sollen“, so der Beamte.

Deshalb sei es auch wichtig, dass „Beamte insgesamt neutral nach außen auftreten“, betont der DPolG-Bundesvorsitzende gegenüber Welt TV weiter. Es sei nicht in Ordnung, wenn Bundesbeamte in Dienstkleidung auf Wahlkampfveranstaltungen gingen.

Erstmeldung vom 12. August: Ein Gewerkschaftsfunktionär sorgt mit drastischen Worten für Aufsehen: Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), ruft Polizeibeamte dazu auf, sich auf eine mögliche Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt vorzubereiten.

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP, kleines Bild), ruft Polizeibeamte dazu auf, sich auf einen möglichen Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund von der AfD vorzubereiten.
Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP, kleines Bild), ruft Polizeibeamte dazu auf, sich auf einen möglichen Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund von der AfD vorzubereiten. © Christian Schroedter/Metodi Popow/Imago (Montage)
Anlass ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, bei der die AfD laut Umfragen stärkste Kraft ist. Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt, könnte in Reichweite des Ministerpräsidentenamts geraten. Es sei daher „höchste Zeit“, dass sich die Polizeiführungsgremien darauf vorbereiteten, so Hüber.

Gewerkschafter: Wer Sympathien mit der AfD hege, habe „im Polizeiberuf nichts verloren“
In einem Beitrag für die Gewerkschaftszeitschrift der GdP stellte Hüber jetzt klar, was er von einer AfD-Beteiligung an der Landesregierung hält. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“, schreibt er. Für die AfD gebe es „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“. Polizisten könnten demnach „kraft ihres abgelegten Eides“ die Partei weder wählen noch unterstützen oder dort mitmachen. Eine AfD-Regierung, so Hüber weiter, „entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung“.

„Wer auf das Grundgesetz seinen ganz persönlichen Eid schwört und es als seine DNA sieht, kann bei Verfassungsfeinden nicht mitmachen oder heimlich verklemmte Sympathien hegen“, schreibt Hüber in der Gewerkschaftszeitschrift der GdP. „Wer dies trotzdem tut, hat im Polizeiberuf nichts verloren. Man kann nicht auf die Verfassung schwören und sich zugleich mit Verfassungsfeinden verbünden.“

GdP-Vize zeichnet Szenario eines „inneren Notstands“ bei AfD-Regierung nach Landtagswahl

Der GdP-Vize zeichnet sogar das Szenario eines „inneren Notstands“. Hüber warnt vor der Möglichkeit, dass eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergrabe. In diesem Fall würde Artikel 91 des Grundgesetzes zur Anwendung kommen, der den Bund unter engen Voraussetzungen zu einem Eingreifen in einem Bundesland berechtigt.

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