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Die Klage der Rentner vorm BVG, die den Bundeshaushalt sprengen könnte
Die Partei der Rentner PDR beginnt ihren Einstieg in den Landtagswahlkampf in Stuttgart mit einem elementaren Angriff auf die Bundesregierung. Das ist ein echter Paukenschlag. Am 24. Februar reichte diese Partei eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein und forderte die Rückführung von 950 Milliarden Euro an die Rentenversicherung.
In der Begründung heißt es, der Staat habe Zahlungen, die dem Rentenversicherungswesen dienten, rechtswidrig aus der Rentenkasse entnommen. Die Beiträge zur Rentenversicherung seinen Zweck gebunden und ausschließlich im Rahmen des Umlagesystems für Zahlung an zukünftige Rentner vorgesehen, die ihrerseits mit ihren Beiträgen diese zweckgebundenen Leistungen bedient hätten.
Nun ist nicht eindeutig und genau geklärt, was zweckentfremderte Leistungen in diesem Zusammenhang bedeuten, aber eindeutig sicher ist, dass nichtbeitragszahler keinen Anspruch auf Leistung aus der Rentenkasse haben. Dazu gehören z.B. Asylbewerber, Migranten, Bürgergeldempfänger und ukrainische Rentner. Würde man dies allerdings so verstehen, würde das auch bedeuten, dass Renten für verwidete Ehepartner, Mütter, die Kinder erziehen, Arbeitnehmer, die Verwandte pflegen, ebenfalls wegfallen.
Auch die DDR-Rentner der ersten Generation 1990, die zu diesem Zeitpunkt bereits Rentenbezieher waren, haben keine Ansprüche an die Rentenversicherung. Denn Rentenempfänger kann immer nur jemand sein, der mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Wieso maßt sich der Staat also an die Rentenversicherung zu soweit mehr Leistungen zu verpflichten, Leistungen an diese Personen zu bezahlen, obwohl es nicht der Zweck der leistungsgebundenen Einzahlung der Beitragszahler ist? Nur damit das jetzt
nicht falsch verstanden wird. Leistung an diese erste Generation der DDR-Renten, an verwittelte Ehearten, äh an Mütter und pflegende Personen. Das alles sind Leistungen, die der Sozialstaat erbringen muss und auch erbringen sollte, aber eben nicht aus der Rentenversicherung. Der ideelle Vater des Generationenvertrages, Wilfried Schreiber, war ein schlauer Mann und er hatte alle Eventualitäten einbezogen.
Der Generationenvertrag hatte einfach alles berücksichtigt und er hätte auch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland problemlos bewältigt. Wasilfried Schreiber aber nicht vorhersah, nicht vorhersehen konnte, dass der Staat massiv Fremdleistungen festlegt, die die Rentenversicherung aus dem Generationenvertrag zu bezahlen habe.
Das hat den Generationenvertrag letztendlich zu dem zuschuss abhängigen System gemacht, dass wir heute haben. würden alle Beitragseinnahmen ausschließlichgebunden verwendet, dann hätte die Rentenkasse pro Jahr einen Überschuss zwischen einer und 6 Milliarden Euro und das eigentlich seit Bestehen der Rentenversicherung überhaupt.
