Der gemeinnützige Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte” hat ein Gutachten pro AfD-Verbot vorgelegt. Politiker reagierten sogleich mit entsprechenden Forderungen. Federführend für das Gutachten ist ein Jurist, der früher eine „Pro-bono”-Beratung für Asylbewerber aufgebaut hat, an führender Stelle in dem Verein sind Grüne und ihnen nahestehende Leute aktiv.
Ein von Juristen und Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren haben das umfangreiche Gutachten für den Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) erstellt.
Sie begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Grüne fordern neuen Anlauf für AfD-Verbot
Nachdem der Verein in der Bundespressekonferenz das Gutachten vorgestellt hatte, forderten die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, erneut, mit den Fraktionschefs von Union, SPD und Linken über einen AfD-Verbotsantrag zu sprechen. Man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann”. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte dem „Spiegel”, man habe „allen Anlass”, dem Bundesverfassungsgericht „diese Prüfung zu ermöglichen”. Auch Politiker von SPD und Linken befürworteten demnach den Gang nach Karlsruhe
Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte
In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar.
Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.
Das Gutachten komme „zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist”, sagte der GFF-Projektleiter Bijan Moini laut „Spiegel” bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin.
Studienleiter baute Pro-Bono-Beratung für Asylbewerber auf
Nach FOCUS online-Recherchen handelt es sich bei der „Gesellschaft für Freiheitsrechte” um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Berlin, der sich dem Schutz von „Grund- und Menschenrechten, (…) der Pressefreiheit, der Meinungsfreiheit, des Diskriminierungsschutzes” verschrieben hat.
Der Projektleiter des Gutachtens ist laut der Webseite der promovierte Jurist Moini. Nach seinem Referendariat in Berlin und Hong Kong war er drei Jahre als Rechtsanwalt in einer Berliner Wirtschaftskanzlei tätig und baute dort nach eigenen Angaben „die asylrechtliche Pro-bono-Praxis der Kanzlei mit auf”.
GFF-Generalsekretär ist früheres Grünen-Vorstandsmitglied
Auf der Vereinsseite steht ein Leitzitat von Moini: „Das Grundgesetz schützt vor allem Minderheiten. Aber zu irgendeiner gehören wir alle – ob nun Fußballfans oder Fahrradfahrerinnen, Sozialhilfeempfänger oder Kranke. Deshalb geht der Schutz der Freiheitsrechte jeden etwas an.”
Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es allerdings – ohne weiteren Bezug auf Minderheiten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Das Grundgesetz enthält keinen eigenen Artikel mit dem ausdrücklichen Wortlaut „Minderheitenschutz“, Artikel 3 etwa garantiert aber, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und regelt das Diskriminierungsverbot.
Generalsekretär des GFF ist Malte Spitz, lange im Bundesvorstand der Grünen, GFF-Vorstandsmitglied Felix Reda war nach eigenen Angaben „Mitglied des Europäischen Parlaments innerhalb der Fraktion Die Grünen / EFA”.
Zu ihrem Gutachten schreibt die GFF auf einer eigenen Webseite klar, was ihre Absicht dahinter ist: „Ein Gutachten allein schützt die Demokratie nicht. Die GFF ist das juristische Frühwarnsystem für Grundrechte: Wir handeln und klagen strategisch, bevor Angriffe auf Grundrechte und unsere Demokratie irreversibel werden. Das schaffen wir nur gemeinsam.”
Verwaltungsgericht Köln: AfD nicht im „Gesamtbild” verfassungsfeindlich
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden.
